Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Isabelle Miller, Oshana Besetzungen ade Miller, Rebenweg 25, 6331 Hünenberg (Zug), Schweiz (im Folgenden bezeichnet als “Auftragnehmer”) und dem Leistungsempfänger (im Folgenden bezeichnet als “Auftraggeber”), insbesondere für die Verträge zur Leistungserbringung im Bereich Clearing ausschließlich.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten ihre Geltung für alle in der Zukunft vereinbarten Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, ohne dass es einer weiteren ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

3. Der Auftraggeber erkennt im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen die jeweils aktuell gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

4. Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich der Auftragnehmer vor diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Auftraggebern nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E- Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

5. Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach Ziffer 1.4 sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

6. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus dem geschlossenen Hauptvertrag und den etwaigen individuellen Absprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

1. Die Leistungen werden individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt.

2. Der konkrete Umfang der Leistung, insbesondere die Art und Umfang der Dienstleistung, wird durch das individuelle Leistungsangebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber bestimmt.

3. Die Details der Leistung, wie insbesondere die einzelnen Modalitäten hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Durchführung der Dienstleistung, werden in der Regel im Voraus durch schriftliche, fernmündliche oder elektronische Kommunikation abgestimmt.

3. Vertragsschluss

1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können den Vertrag fernmündlich (insbesondere per Video- oder Telefonkonferenz), elektronisch (per E-Mail oder durch das Kontaktformular auf der Homepage des Auftragnehmers oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich abschließen.

2. Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Vertrag fernmündlich abgeschlossen wird, stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz aus Beweis- bzw. Dokumentationsgründen aufzeichnet.

3. Wenn der Vertrag fernmündlich oder elektronisch abgeschlossen wird, hat der Auftraggeber – sofern nicht anders vereinbart – keinen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer die Vertragsinhalte noch einmal schriftlich zur Verfügung stellt.

4. Rechte und Mitwirkungspflichten zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

1. Der Auftragnehmer hat das Recht, Dritte als Hilfspersonen hinzuzuziehen, um bestimmte oder alle vertraglich vereinbarten Pflichten zu erfüllen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen mitzuwirken und dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, welche notwendig sind. Wenn die Leistungserbringung aufgrund des Versäumnisses der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber gestört oder unmöglich wird, ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung diesbezüglich befreit.

3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle mit der Durchführung der Leistungen in Verbindung stehenden technischen Voraussetzungen (z.B. Telefon-, Internetzugang, technische Ausrüstung) gegeben sind.

4. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, pünktlich zu vereinbarten Terminen zu erscheinen und über etwaige Verzögerungen den Auftragnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Wenn der Auftraggeber durch ein verspätetes Erscheinen schuldhaft Mehrkosten beim Auftragnehmer verursacht, ist er verpflichtet, diese Kosten zu tragen (z.B. durch Verzögerungen im Arbeitsablauf des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, sich diejenigen Kosten anrechnen zu lassen, die er aufgrund der schuldhaft verspäteten Ankunft einspart oder nicht zu erbringen hat.

5. Vertragslaufzeit

1. Der Vertrag wird für die im individuellen Leistungsangebot vereinbarte Laufzeit fest geschlossen und kann nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Vergütung

1. Wenn individualvertraglich nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist die Durchführung der Beratungsdienstleistungen durch eine Pauschalvergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgedeckt.

2. Der Auftraggeber muss sämtliche Zahlungen im Voraus leisten und diese sind bei Vertragsunterzeichnung fällig. Die Zahlungen müssen auf das von dem Auftragnehmer genannte Bankkonto überwiesen werden, nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung. Abweichende Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

3. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf Vergütung, auch wenn die Leistung aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers nicht erbracht werden kann.

4. Der Auftraggeber darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtsbeschluss festgestellt sind oder vom Auftragnehmer unbestritten bleiben.

7. Verzug

1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen, falls der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug ist.

2. Sollte der Auftraggeber im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate in Verzug geraten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, sich dasjenige anrechnen zu lassen, was er durch den Verzug an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwerben kann.

8. Haftungsbeschränkungen

1. Der Auftragnehmer haftet, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur unter Beachtung der folgenden Regelungen.

2. Wenn durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Auftraggebers verletzt wird, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für entstandene Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts unberührt.

3. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft resultieren oder aufgrund von arglistig verschwiegenen Mängeln entstehen.

4. Der Auftragnehmer haftet begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, wenn es sich um Schäden handelt, die auf einer leichten Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner in der Regel vertrauen kann.

9. Datenschutz, Geheimhaltung

1. Um die vereinbarten Leistungen zu erfüllen, werden personenbezogene Daten gemäß nationaler und europäischer Datenschutzgesetze verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung. Abgesehen davon werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.

2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden und nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen und Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch behördliche Anordnung erforderlich.

10. Eigenwerbung, Rechteübertragung

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in jeglichem Medium als Referenz zu nennen und dabei auch geschützte Marken, Bezeichnungen oder Logos zu verwenden. Eine Verpflichtung zur Nennung besteht jedoch nicht.

2. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein uneingeschränkte Recht ein, entstandene (Video-)Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung (sog. Testimonials) öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere auf der Website oder den Social-Media-Kanälen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber bestätigt, dass er über diese Nutzungsart und -dauer im Rahmen der Eigenwerbung informiert wurde und mit der Nutzung seiner Bilder bzw. Videoaufnahmen einverstanden ist.

3. Der Anbieter behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Kunden wird mit Blick auf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht zu internen Zwecken eingeräumt.

11. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

12. Widerrufsrecht

Sofern es sich bei dem Auftragnehmer um einen Verbraucher gem. § 13 BGB handelt, steht ihm das Recht zu, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an Isabelle Miller, Besetzungen ade, Isabelle Miller Rebenweg 25, 6331 Hünenberg (Zug), Schweiz [Fügen Sie Ihre Telefonnummer, Email: mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular gem. Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück.)

Isabelle Miller, Besetzungen ade, Rebenweg 25, 6331 Hünenberg (Zug), Schweiz

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

Wertersatz bei Widerruf

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Im Zeitpunkt der vollständigen Vertragserfüllung unsererseits erlischt ihr Widerrufsrecht.